Nachdem Sie mich kontaktiert haben vereinbaren wir zeitnah ein vertrauliches Erstgespräch in dem Sie Ihr Anliegen schildern können und ich Ihnen meine Vorgehensweise erläutern kann, ganz egal ob es sich um eine Therapie, ein Coaching oder eine Beratung handelt.
Sollte es um eine Therapie gehen finden nach dem Erstgespräch weitere vier probatorische Sitzungen statt, die der Diagnostik und der Therapieplanung dienen. Zudem haben Sie darüber die Möglichkeit herauszufinden, ob Sie sich in der Therapie wohl fühlen und sich eine weitere Zusammenarbeit mit mir vorstellen können.
Die Therapiesitzungen dauern ca. 50 Minuten und finden in der Regel ein Mal wöchentlich statt. Einzelne Sitzungen können gegebenenfalls auch zusammen mit wichtigen Bezugspersonen, wie z.B. dem Partner, stattfinden.
Die Häufigkeit und die Dauer der Behandlung richten sich nach Ihren Anliegen und Beschwerden. Generell können durch verhaltenstherapeutische und emotionsfokussierte Strategien in relativ kurzer Zeit hilfreiche Veränderungen in Gang gesetzt werden. Eine Kurzzeittherapie dauert etwa 25 Stunden, eine Langzeittherapie etwa 45 Stunden.
Psychologische Beratungen und Coachings im Einzelsetting dauern in der Regel zwischen einer und 10 Sitzungen, können bei Bedarf aber auch über einen längeren Zeitraum in Anspruch genommen werden. Für Team- oder Projektunterstützungen kontaktieren Sie mich für ein kostenloses Vorgespräch.
Die Vergütung richtet sich nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP).
„ Der Mensch bedarf des Menschen, um ein Mensch zu werden.“
In der Regel werden die Kosten für eine Psychotherapie von den privaten Krankenversicherungen sowie Beihilfestellen erstattet. Im Einzelfall hängt die Kostenerstattung von dem Vertrag ab, den Sie mit Ihrer Versicherung abgeschlossen haben. Ich bin Ihnen gerne dabei behilflich abzuklären, welche Übernahmebedingungen Ihre Krankenkasse für eine psychotherapeutische Behandlung (Verhaltenstherapie) stellt.
Als niedergelassener Psychotherapeut in einer Privatpraxis kann ich im Regelfall leider nicht ohne vorherige Klärung mit den gesetzlichen Krankenkassen abrechnen. In begründeten Einzelfällen kann die Therapie auf dem Weg der Kostenerstattung über die gesetzliche Krankenversicherung abgerechnet werden. Entscheidend ist hierbei der Nachweis, dass sie in zumutbarer Zeit und Entfernung keinen geeigneten Therapieplatz bei einem Verhaltenstherapeuten mit Kassenzulassung erhalten haben. Bei Fragen zur Kostenerstattung wenden Sie sich bitte über die Email-Funktion an mich.
Einen guten Überblick über das Kostenerstattungsverfahren finden Sie hier:
https://www.therapie.de/psyche/info/fragen/wichtigste-fragen/psychotherapie-kostenerstattung/